vereinsbedingungen |
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- Das Mitglied hat die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen von dieser Vereinbarung zurückzutreten. Nimmt das Mitglied dieses Recht in Anspruch, so wird nur ein Sechstel des Semesterbetrages fällig.
- Das Mitglied verpflichtet sich weiterhin zur Einhaltung der in den Vereinsmöglichkeiten ausgehängten Hausordnung.
- Die Vereinsleitung behält sich das Recht vor, Mitgliedsbeitragserhöhungen nach einmonatiger Vorankündigung durchzuführen. Daraus resultieren keinerlei Rechte zur Auflösung der Mitgliedsvereinbarung. Bei nicht termingerechter Bezahlung eines Semesterbetrages, erlischt die Mitgliedschaft.
- Die Beitrittserklärung kann bis spätestens vier Wochen vor Vertragsende schriftlich gekündigt werden. Eine Vertragsauflösung von Seiten des Mitgliedes ist vor Vertragsablauf nicht möglich.
- Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Beitrittserklärung jeweils für das nächste Semester (um ein halbes Jahr). Bei Änderung der Wohnanschrift bzw. des Namens, ist ein neuer Vertrag abzuschließen.
- Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für wie auch immer geartete Schäden, die sich das Mitglied z. B. aus Unfällen, Verletzungen oder Krankheiten bei der Benützung der Anlagen und während des Unterrichts zuzieht. Das Mitglied erklärt sporttauglich zu sein. Weiters wird für den Verlust von Wertgegenständen nicht gehaftet.
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